40/BI XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Formblatt für eine Parlamentarische Bürgerinitiative

 

 

 


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

 

 

 


Förderung der landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetriebe und des extensiven Grünlandes im Rahmen der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

 

 


Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die Umsetzung der 1. Säule (Marktordnung) der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU fällt in die Bundeskompetenz.

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,

bei der nationalen Umsetzung der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe Österreichs folgendermaßen zu unterstützen:

1.) Die Vorgaben der EU-Verordnung 1307/2013 erlauben eine Aufschlagzahlung zur Basisprämie auf den ersten Hektaren jedes landwirtschaftlichen Betriebs (" Umverteilungszahlung" oder TOP-UP). Mitgliedsstaaten können mindestens 5% und maximal 30% der Mittel der 1. Säule für eine solche Aufschlagzahlung verwenden. Diese Zahlung kann bis zu einer vom Mitgliedsstaat zu definierenden Höhe, aber maximal bis 30 ha gewährt werden.

Die UnterzeichnerInnen fordern den österreichischen Nationalrat auf, diese Umverteilungszahlung nach Artikel 41 der VO 1307/2013 in Österreich umzusetzen und die ersten 20 ha der in Österreich wirtschaftenden Betriebe mit mindestens 100 € zusätzlich zu fördern.


Begründung: Die kleinen und mittleren Betriebe sind das Rückgrat der österreichischen Landwirtschaft. 58% der Betriebe haben laut Grünem Bericht weniger als 20 ha. Obwohl Klein- und Mittelbetriebe als Aushängeschild für die nachhaltige Landbewirtschaftung in Österreich präsentiert werden, sind sie durch höhere Produktionskosten, schwierigere Absatzmärkte und den Konkurrenzdruck seitens flächen- bzw. kapitalstarker größerer

2.) Laut EU-Verordnung 1307/2013 Artikel 25 sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis spätestens 2019 eine einheitliche Basisprämie auszuzahlen. Im Übergangszeitraum müssen die Anpassungen in gleich großen Schritten vorgenommen werden.

Die UnterzeichnerInnen fordern den österreichischen Nationalrat auf, den Übergangszeitraum auf 3 Jahre zu beschränken und spätestens 2017 einheitliche Basisprämien zu gewährleisten.

Begründung: Die Höhe der auf historischen Referenzen basierenden einheitlichen Betriebsprämie, die auch 2014 ausbezahlt wird, differiert enorm zwischen einzelnen Betrieben. Zahlungsansprüche von mehr als 700€ pro Hektar stehen Zahlungsanspräche von unter 30 € pro Hektar gegenüber. Diese Unterschiede sind fachlich nicht zu begründen und verzerren den Wettbewerb, insbesondere zulasten der mit unterdurchschnittlichen Zahlungsansprüchen ausgestatteten extensiv wirtschaftenden Grünlandbetriebe. Eine langsame Angleichung bis 2019 würde die Disparitäten künstlich verlängern und die Existenz der betroffenen Betriebe gefährden.

3.) Laut EU-Verordnung 1307/2013, Artikel 24 Ziffer 6 dürfen Mitgliedsstaaten die einheitliche Basisprämie für Grünlandflächen mit einem Reduktionskoeffizienten versehen. In Österreich wird derzeit ein Reduktionskoeffizient von 75% kolportiert.

Die UnterzeichnerInnen fordern den österreichischen Nationalrat auf, den Reduktionskoeffizienten für extensives Grünland auf maximal 25% zu begrenzen.

Begründung: Extensive Grünlandflächen sind aus ökologischer, landschaftskultureller und ökonomischer (Tourismus!) Sicht ein unverzichtbarer Bestandteil der Landbewirtschaftung in Österreich. Wenn extensive Grünlandflächen auch weniger Ertrag bringen, sind sie dennoch sehr arbeitsintensiv. Eine Reduktion um 75% im Vergleich zur Basisprämie entspräche weder der Bedeutung noch dem Bewirtschaftungsaufwand von Almen, Hutweiden und anderen extensiven Grünlandflächen.

 

 


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

 


Förderung der landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetriebe und des extensiven Grünlandes im Rahmen der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

 


Erstunterzeichner/in


Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde,Datum der Unterzeichnung,Anschrift,Geb. Datum,Name,Christine PICHLER-BRIX 

 

 

 

 

 


Unterschrift