44/BI XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

INFORMATIONSPFLICHT BEI UNTERBEZAHLUNGEN UND
VERLÄNGERUNG DER VERFALLSFRISTEN

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender

Hinsicht angenommen: Artikel 10 Abs. 1 B-VG: Kompetenzbestände Zivilrechtswesen, Arbeitsrecht, Sozialversicherungswesen

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von  14861 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500
rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

ANLIEGEN:

ln letzter Zeit haben die Fälle von Unterbezahlung zugenommen: Einige Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten weniger Lohn/Gehalt,
Überstunden und Zulagen aus, als ihnen laut Kollektivvertrag zusteht. Viele Millionen Euro entgehen den Arbeitnehmern/ innen dadurch jährlich.

Wenn die Gebietskrankenkasse (GKK) mit dem Finanzamt bei einer Betriebskontrolle eine Unterentlohnung aufdeckt, dann dürfen die
betroffenen Mitarbeiter/-innen nicht einmal darüber informiert werden. Ich fordere den Österreichischen Nationalrat auf,  im Interesse der Betroffenen folgende gesetzliche Regelungen zu beschließen:

1.  Die Beschäftigten müssen verständigt werden, wenn eine Kontrolle zeigt,
dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben.

2.  Die Betroffenen verlieren durch kurze Verfallsfristen Millionen für die Arbeit, die sie bereits erbracht haben. Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für nichtbezahlte Ansprüche von
Arbeitnehmern/-innen sollen deshalb abgeschafft werden.