51/BI XXV. GP

Eingebracht am 01.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Formblatt

eine parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Betrifft das Berufsausbildungsgesetz und die damit verbundenen sonstigen Bundesgesetze

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat

von 4.000 BürgerInnen

mit ihrer Unterschrift unterstützt.

 


Ausformuliertes Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht, die folgenden Inhalte und Forderungen der Bürgerinitiative „Verbesserung der Lehrlingsausbildung" zu behandeln und gegebenenfalls einer allgemeingültigen Lösung zuzuführen.

Bürgerinitiative

Verbesserung der Lehrlingsausbildung“

Ein junger Mensch kann in einer demokratisch verfassten Gesellschaft seine individuellen Anlagen und Talente insofern entfalten, als ihm diese Gesellschaft auch jene Mittel, Erfahrungen, Einsichten Kenntnisse und Fähigkeiten bereitstellt, welche er für sein selbst- sowie verantwortungsbewusstes Mitgestalten derselben benötigt.

Erst in seinem Bestreben, jene Bildung und Ausbildung zu erhalten, die ein mündiges und selbstbestimmtes Leben ehestmöglich garantiert, wird ihm ein Entwicklungsraum eröffnet, in dem er sein Dasein eigenverantwortlich bestreiten und sich am gesellschaftlichen Entwicklungsprozess mitverantwortlich beteiligen kann. Dadurch wird ein gesellschaftliches Miteinander möglich, welches als „Freiheit in Verantwortung" bezeichnet werden kann.

Ein Großteil der Lehrlinge im Gastgewerbe kann von einem solcherart dargestellten Bildungs- und Ausbildungsziel nur träumen oder im eingeschränkten Maß erfahren. Folgende Ursachen zeichnen dafür verantwortlich, dass die in den einzelnen Lehrberufen des Gastgewerbes zu erreichende Basisprofessionalität (Fachkraft) nicht oder nur teilweise erreicht werden kann.

           Die in den bestehenden Berufsbildern zu erwerbenden beruflichen Kompetenzen
werden in vielen Betrieben nicht mehr erfüllt bzw. erreicht. Ein beträchtlicher Teil der Auszubildenden verbringt den Großteil seiner Lehrzeit ohne lehr- und lernspezifische Begleitung durch professionelle Ausbilderinnen und Ausbilder.

       Realökonomisch haben sich die einzelnen Berufssparten auf Aufgabenfelder hin entwickelt, welche mit dem gegenwärtigen Status quo der Ausbildung nicht mehr garantiert werden können. Beispielsweise haben sich die gast- und trendorientierte Speisengestaltung und deren Angebotsvariationen international derart vervielfältigt,
dass es nicht mehr ausreicht, den Kochberuf auf seinen ursprünglichen Ausbildungs­sektoren zu belassen. Niemand wird bestreiten, dass dieser Beruf zukünftig ohne den Verbund mit korrespondierenden Ausbildungsfeldern (Konditor, Bäcker, Fleischer, Diätberater) keinesfalls weiterhin bestehen kann. Dies betrifft in gleicher Form die Lehrberufe Restaurantfachpersonen sowie Hotel- und Gastgewerbe-assistenten.

     Es gibt keine unabhängige Institution, die unbefangen und nachhaltig die Qualität sowie Effizienz der gegenwärtigen dualen Berufsausbildung wissenschaftlich evaluiert, in den einzelnen Betrieben überprüft und innovative Ausbildungs-konzeptionen in die Zukunft hineinentwickelt.

      Die Berufsschule hat sich den modernen Anforderungen, Herausforderungen und
Trends zwar teilweise gestellt, trotzdem fehlen ihr jene Komponenten und Rahmenbedingungen, welche einer modernen Lehrlingsausbildung Rechnung tragen.

      Berufsschulzeit: Wir Berufsschüler haben pro Lehrjahr einen Berufsschullehrgang im Ausmaß von 8 Wochen zu absolvieren. Aufgrund der komprimierten Unterrichtszeit müssen wir täglich 9 bis 10 Unterrichtsstunden bewältigen. Für Übungs- und Lernzeiten verbleiben uns somit nur noch die Abendstunden, bzw. die Wochenenden. Wir kennen keine andere berufsbildende Schulsparte, welche einen solcherart konzentrierten täglichen bzw. wöchentlichen Unterrichtsanteil aufweist.

Wie den Bildungsverantwortlichen bewusst sein muss, sind die individuellen Eingangs­voraussetzungen einiger unserer Kolleginnen und Kollegen - im Vergleich mit anderen beruflichen Bildungsstätten - zu einem nennenswerten Anteil von mittlerem oder niedrigerem Bildungsniveau geprägt; deshalb benötigen sie mehr Zeit und intensivere Lernbetreuung bzw. -förderung.

BÜRGERINITIATIVE

Die Unterzeichner-innen dieser Bürgerinitiative verlangen von der Bundesregierung und den Mandatar-innen des Nationalrates, eine Expertenkommission einzusetzen, welche unsere Anliegen und Forderungen aufnehmen und daraus eine für uns Lehrlinge nachhaltig wirksame Bildungs- und Ausbildungskonzeption ehestmöglich entwickelt. Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, eine solcherart erstellte Ausbildungskonzeption einer ebenfalls raschen Gesetzgebung zuzuführen.

Wir Lehrlinge fordern ...

... die Einführung einer 12-wöchigen Lehrgangszeit je Lehrjahr an Berufsschulen.

... neu zu erstellende moderne Flächen-Berufsbilder in denen auch, für die jeweiligen Berufe, folgende zusätzliche Ausbildungssektoren eingebunden werden:


Koch/Köchin:

Zusätzliche umfangreiche Basiskenntnisse und -fähigkeiten aus den Lehrberufen Konditor,

Bäcker und Fleischer

Restaurantfachperson:

Zusätzliche Basiskenntnisse und -fähigkeiten aus den Lehrberufen Floristik und

Dekorationstechnik

Hotel- und Gastgewerbeassistenz:

Zusätzliche Basiskenntnisse und -fähigkeiten aus den Lehrberufen Bürokauffrau/-mann (spezialisiert auf gastronomische Abrechnungs- und Verwaltungssysteme), Veranstaltungsmanagement, EDV (Webdesign und Werbegrafik,...)

Mit dieser Forderung ist die Forderung der Ausweitung der Berufsschulzeit von 8 auf 12 Wochen ebenfalls begründet!

 

... dass die betriebliche Ausbildung auf hochprofessionelle Beine gestellt wird.

Betriebe dürfen nur dann Lehrlinge ausbilden, wenn Sie das neu zu erstellende Flächen-Berufsbild
der einzelnen Gastgewerbeberufe erfüllen.

         Den Lehrlingen  ist  ein/e  konkret  verantwortlich  gemachte/r  Ausbilder/in)   zur Seite
zu stellen.

         Kein Betrieb darf Lehrlinge ausbilden, in dem die erforderlichen Ausbildungsbedingungen nicht erfüllt werden können.

         Lehrbetriebe, welche die erforderlichen Ausbildungsziele nur bedingt erreichen, müssen einem lehrvertraglich verbindlichen Ausbildungsverbund beitreten.

... die Einführung einer Berufsschul-Unterrichtszeit, welche einerseits auf eine tägliche Unterrichtung von maximal 7 Unterrichtsstunden eingegrenzt wird und andererseits Zeiten für „freies und begleitetes Lernen bereitstellt (ähnlich eines Workloads an Fachhochschulen und Universitäten). Eine diesbezügliche Einführung muss daher auch mit der Einführung einer 12- wöchigen Berufsschulzeit je Lehrjahr einhergehen.

... die Einführung von Wahlpflichtfächern (unverbindliche Übungen wie beispielsweise kreatives Kochen, Bartechnik, Sommelier etc.) für förderwürdige Lehrlinge in den jeweiligen Berufen.

... die Einführung des Pflichtfaches „Bewegung und Sport" in der gleichen Form wie es auch für berufsbildende mittlere und höhere Schulen gegenwärtig besteht.

... die Abkehr von Vermittlungs- und Unterrichtsformen, welche sich auf eine spezifische Religions­oder Glaubensgemeinschaft bezieht, aber die Einführung des Unterrichts-faches „Ethik", das gegebenenfalls mit „Politischer Bildung" kombiniert sein kann.

... die freiwillig gewählte Möglichkeit, im dritten Lehrjahr mindestens 3-6 Monate in einem qualifizierten Gastronomiebetrieb eines Mitgliedslandes der Europäischen Union zu praktizieren (in die reguläre Lehrzeit einzurechnen). Für die Konzeption, Organisation und Durchführung soll eine entsprechende nationale, oder der Europäischen Integration zuzuordnende Institution, eingerichtet werden.

... die Installation einer unabhängigen Institution die tatsächlich und nachhaltig die Qualität und Effizienz der dualen Berufsausbildung wissenschaftlich evaluiert, in den Betrieben überprüft und innovative Ausbildungskonzeptionen in die Zukunft hineinentwickelt.

... die Herausstellung der Lehrlingsstelle aus dem Umkreis der Kammer der gewerblichen Wirtschaft damit sie unbeeinflusst und sachlich ihren Aufgaben nachkommen kann.


Die aufgeführten Forderungen zielen darauf ab, uns Jugendlichen jene beruflichen Basiskenntnisse und -fähigkeiten angedeihen zu lassen, womit wir unsere Zukunft selbstbestimmt und mündig bewältigen können und der Gesellschaft damit eher gewährleisten, nicht in das soziale Netz zu fallen, sondern mithelfen, es zu stabilisieren.

 

 

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift

Geb.-Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Granegger Kevin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.............................

 

 

 

                      Unterschrift