66/BI XXV. GP

Eingebracht am 11.02.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Halbe - Halbe -> Doppelresidenz

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Das Familien- und Trennungsrecht ist im wesentlichen im ABGB hinterlegt und unterliegt damit der Kompetenz des Justizministeriums für das Bundesgebiet.

Im Lichte der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung wollen sich alle Elternteile gleichwertig um ihre Kinder kümmern dürfen.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von   1632    Bürgerlnnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegend.) 603 vollständige Einträge.

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, den "hauptsächlichen Aufenthalt" aus dem Gesetz zu entfernen und gleichteilige Betreuung und einen gleichteiligen Aufenthalt der Kinder bei ihren Eltern gesetzlich zu verankern.

Diese gleichteilige Betreuung der Kinder durch die Eltern soll der Normal-/Regelfall sein.

Bisher benachteiligten Elternteilen (in der Mehrzahl Väter) soll das Recht einer Betreuung ihrer Kinder eingeräumt werden. Zwecks Gleichberechtigung ist die Möglichkeit einer Doppelresidenz in das Gesetz aufzunehmen.

Die Problemstellung, Forderungen und Begründung entnehmen Sie aus dem beiliegenden Flyer.

Diese Aktion wurde von der "Väterplattform" gestartet. Diese besteht aus:

Väter ohne Rechte

Vaterverbot

Männerpartei

Papa gibt Gas

Im Namen Elterlichen Verantwortung

Kindergefühle

 (Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)