72/BI XXV. GP
Eingebracht am 21.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen) AusBildungsbereich |
(bitte hier freilassen) |
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Im § 36 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, Ausnahmen betreff einer Mittelumschichtung zwischen zweckgebundenen Mittelverwendungen und –aufbringungen und nicht zweckgebundenen Mittelverwendungen und –aufbringungen im Bundesfinanzgesetz festzulegen.
Im § 13 Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz wird der Verteilungsschlüssel für Aufwände zwischen einerseits Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn und andererseits Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten festgelegt.
Im § 13 Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz ist ebenso festgelegt, dass die Beihilfen bei Kurzarbeit gemäß § 37b AMSG und Beihilfen bei Kurzarbeit mit Qualifizierung gemäß § 37c AMSG in den Jahren 2011 bis 2015 wie Ausgaben nach dem AIVG zu behandeln sind. |
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Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von … … … BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anmerkung: Zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.) |
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ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit mehr Mittel für Ausbidlungs- und Qualifizieurngsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch folgende gesetzliche Änderungen:
1. Eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Budgetmittel soll dadurch erreicht werden, dass im Bundesfinanzgesetz eine Ausnahme im Sinne des § 36 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetzes betreffend Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, festgelegt wird. Dadurch sollen nicht abgeholte Mittel aus diesem Titel für andere Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den Bildungsträgern zur Verfügung stehen.
2. Eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels im § 13 Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz zugunsten von Sozialökonimischen Betrieben und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekten soll vorgenommen werden.
3. Eine Entlastung des AMS Budgets soll durch Herausnahme der Bedeckung der Beihilfen für Kurzarbeit erreicht werden. |
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen) AusBildungsbereich |
Erstunterzeichner/in |
Name |
Anschrift |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
Christian Puszar |
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Unterschrift |
Unterstützungserklärungen: |
Name |
Anschrift |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Unterschrift |
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(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)