79/BI XXV. GP

Eingebracht am 02.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

der Aufhebung bzw. nicht Beschließung des

Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz 110/ME

XXV. GP).

 (bitte hier freilassen)

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Betrifft die Aufhebung eines Bundesgesetzes

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 526 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 

 

 

 

 

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, das Bundesgesetz 110/ME XXV. GP. mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, nicht zu beschließen, zu verwerfen, wieder in Begutachtung zu schicken oder gegebenenfalls wieder aufzuheben.

Die vorliegende Novellierung ist ein Angriff auf die Fundamente der rechtsstaatlichen Ordnung in Österreich. Die verdachtsunabhängige Überwachung ohne richterlichen Beschluss, sowie die mangelnden Kontrollmechanismen, die der Gesetzesentwurf vorsieht, schaffen einen nicht hinnehmbaren Generalverdacht gegenüber allen rechtstreuen Bürgern und leisten Willkür in der Anwendung des Gesetzes Vorschub.

Dieses Gesetzesvorhaben leistet keinen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung sondern wendet sich direkt gegen die bürgerlichen Freiheitsrechte, welche diese Gesetze eigentlich schützen sollten.

Der Ministerialentwurf sieht nicht nur die Schaffung eines neuen Inlandsgeheimdienstes vor, sondern vermischt dessen Aufgaben durch die Eingliederung in das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit herkömmlichen Polizeiaufgaben, sodass in jedem Fall unklar bleibt ob die Behörde im jeweiligen Fall als Geheimdienst oder als Polizeibehörde auftritt. Dieser Zustand birgt eine erhebliche Mißbrauchsgefahr in sich, die nicht durch Rechtsschutzmechanismen abgefedert werden.

Hinzu kommt dass der Entwurf vorsieht den neun Landesämtern für Verfassungsschutz, die selben Befugnisse zuzubilligen, wie dem BVT und somit faktisch zehn neue Geheimdienste geschaffen werden.

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

der Aufhebung bzw. nicht Beschließung des Staatsschutzgesetzes

(Bundesgesetz 110/ME XXV. GP).

Allein der interne Rechtsschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Inneres ist als Kontrollinstanz vorgesehen, dem auch noch die Akteneinsicht verwehrt werden kann. Damit ist ein Eigenleben des, jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzogenen Geheimdiensts, vorprogrammiert Gerade der NSU- Skandal und die BND-Affäre in Deutschland sollte aber unser aller Bewußtsein dafür schärfen, dass Geheimdienste der Aufsicht bedürfen.

Ohne Hinzuziehung eines Richters oder Staatsanwalts kann das BVT ohne Einschränkung und verdachtsunabhängig alle Bürger überwachen und auf alle Daten von Behörden uneingeschränkt zugreifen, wobei es bei auch nur „wahrscheinlichen verfassungsgefärdenden Angriffen“ mit allen Befugnissen einer „erweiterten Gefahrenforschung“ tätig werden kann. Durch die mangelnde Definition, welche Mindestanforderungen einer solchen Annahme zugrunde liegen müssen, ist nicht nur der mißbräuchlichen Gesetzesanwendung Tür und Tor geöffnet, sondern es wird auch sichtbar, wie handwerklich unzulänglich diese Gesetzesänderung mit heißer Nadel gestrickt wurde.

Anstatt das Demonstrationsrecht engagierter Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die auf Missstände hinweisen, zu stärken und Polizeigewalt Einhalt zu gebieten oder Whistleblower zu schützen, besteht durch die Neufassung des Gesetzes die Gefahr, Bürger zu schnell ins Visier der Behörden zu nehmen, indem man ihnen staatsgefährdende Absichten bloß unterstellt Ein Klima des Generalverdachts ist einem demokratischen Staatswesen unwürdig.

Unverständlich ist zudem, dass das BVT Daten fünf Jahre lang speichern darf, wohingegen nur drei Jahre lang gespeichert wird, wer auf diese Daten zugegriffen hat. Dies ist natürlich auch vor dem Hintergrund der Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den VfGH bedenklich.

Die Unterzeichner fordern daher alle Abgeordneten des Nationalrats auf, ihrer Verantwortung für die demokratische Kultur einer offenen Gesellschaft und die Wahrung bürgerlicher Freiheitsrechte nachzukommen und das Bundesgesetz 110/ME XXV. GP, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, abzulehnen, gegebenenfalls wieder aufzuheben oder vor Beschlussfassung erheblich abzuändern und dabei folgenden Gruppierungen der Zivilgesellschaft im Begutachtungserfahren besondere Beachtung zu schenken:

AK Vorrat

Amnesty International

Wirtschaftskammer Österreich

ISPA

Österreichscher Rechtsanwaltskammertag

und vielen weiteren kritischen Stimmen.

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

der Aufhebung bzw. nicht Beschließung des Staatsschutzgesetzes

(Bundesgesetz 110/ME XXV. GP).

Unterstützungserklärungen:

Name

Anschrift

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Unterschrift

Mag. Marcus Hohenecker