81/BI XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 


 

Parlamentarische BÜRGERINITIATIVE betreffend

 

• die langfristige Absicherung der Pflegefinanzierung und

• die jährliche und automatische Valorisierung des Pflegegeldes

Seitens der Einbringerin ÖAR-Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Der Bund hat die Kompetenz zur Regelung und Vollziehung für die im Bundespflegegeldgesetz enthaltenen Vorschriften.

 

ANLIEGEN

Die ÖAR ersucht den Nationalrat um Bearbeitung folgender Forderungen:

1. Wir fordern das Ende weiterer Verschlechterungen und Sparmaßnahmen im Bereich des Pflegegeldes.

2. Das Pflegegeld muss jährlich und automatisch angehoben werden, um zumindest seinen ursprünglichen Wert zu erreichen.

3. Absicherung der Pflegefinanzierung. In die Planung der erforderlichen Maßnahmen ist die ÖAR, als Dachorganisation der Behindertenverbände, mit einzubinden.

BEGRÜNDUNG

1. Aufgrund der demographischen Entwicklung muss im Bereich der Pflege ausreichend Vorsorge getroffen werden. Ab dem Jahr 2060 wird ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. Dazu kommt, dass die Menschen eine immer höhere Lebenserwartung haben. Ungefähr 85 Prozent der Menschen wollen in den eigenen vier Wänden alt werden. Die Pflege in der Familie wird aber auf Grund der veränderten Familienstrukturen nicht mehr gewährleistet sein. Es müssen umgehend Pläne entwickelt werden, um den steigenden Pflegebedarf auch zukünftig nachhaltig abdecken zu können. Auch müssen Maßnahmen getroffen werden, um pflegende Angehörige zu entlasten.

2. Das Pflegegeld dient als Zuschuss für Pflege- und Unterstützungsleistungen. Es dient somit der Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen eher ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen zu können und Heimunterbringungen zu vermeiden. Jede Kürzung oder Verschlechterung schränkt daher auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dieser Personen ein. Hinzu kommt, dass die Pflegegeldeinstufung auch Auswirkungen auf Sachleistungen hat. Der Bezug von Pflegegeld ist z.B. Voraussetzung beim Unterstützungsfonds für Demenzerkrankte, beim Antrag auf 24-Stunden-Betreuung und in manchen Bundesländern sind auch mobile Dienste an die Pflegegeldstufe gebunden. Davon sind nicht nur die Pflegebedürftigen selbst betroffen, sondern auch deren Angehörige - Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder.

3. Durch die fehlende Valorisierung des Pflegegeldes müssen die Betroffenen einen erheblichen Verlust der Kaufkraft hinnehmen. Seit seiner Einführung im Jahr 1993 betragen die Inflationsverluste des Pflegegeldes durchschnittlich rund 30 Prozent.

Bitte unterstützen Sie die Bürgerinitiative Pflegeabsicherung" mit Ihrer einmaligen Unterschrift und leiten Sie die Unterschriftenlisten an alle Interessierten weiter. Berechtigt zur Unterschrift sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Unterschriftenformulare finden Sie auf der Internetseite der ÖAR www.oear.or.at. Die angegebenen persönlichen Daten werden nur zur Vorlage an den Nationalrat verwendet. Die unterzeichneten Unterstützungserklärung

Original ehestmöglich an die ÖAR, Stubenring 2/4, 1010 Wien

 


 

 

 


Erstunterzeichner

 

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR- Dachorganisation der Behindertenverbände,

Anningerstraße 68, 2353 Guntramsdorf, geb. am a23.10.1947, Datum der Unterzeichnung 27.10.2014, Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde Guntramsdorf

 

Unterstützungserklärungen

 

Name

Anschrift

Geb.

Datum

Datum

der

Unter-

Stützung

Unterschrift

 

1.

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

8.

 

 

 

 

 

9.

 

 

 

 

 

10.