85/BI XXV. GP

Eingebracht am 05.08.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

Ehe Gleich!

Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare

(bitte hier freilassen)

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die Gesetzgebungskompetenz für das Zivilrechtswesen (einschließlich Eherecht) liegt beim Bund (Art. 10 Abs. 1 Z. 6 B-VG)

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 14.431 Bürgerinnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. {Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht wie folgt:

EHE GLEICH!

Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare

Anders als im Großteil der westlichen Welt ist es in Österreich zwei Männern oder zwei Frauen immer noch verboten zu heiraten. Immer noch gibt es zwei getrennte Partnerschaftsverträge für heterosexuelle Paare einerseits und für homosexuelle Paare andererseits. Einen Partnerschaftsvertrag für verschiedengeschlechtliche Paare, der am Standesamt eingetragen wird (die Zivilehe), und einen Partnerschaftsvertrag für gleichgeschlechtliche Paare, der auf der Bezirkshauptmannschaft (bzw. in den Statutarstädten am Magistrat) eingetragen wird (die eingetragene Partnerschaft).

Wir empfinden diese Trennung im 21. Jahrhundert als unerträgliche Diskriminierung und fordern die sofortige Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare auch in Österreich,

·      weil „Ein Recht für alle" das Grundprinzip der Gerechtigkeit darstellt, das wir alle bereits in frühen Kindheitsjahren lernen,

·      weil zwei Gruppen von Recht für zwei Gruppen von Menschen zutiefst diskriminierend ist,

·      weil es auch kein Finanzamt für Menschen mit weißer Hautfarbe und ein anderes getrenntes Finanzamt für Menschen mit schwarzer Hautfarbe gibt. Das wäre als schwerst diskriminierend auch dann geradezu undenkbar, wenn die Steuer für beide Gruppen gleich hoch wäre.

·      weil der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits 2010 ausgesprochen hat, dass das Recht auf Eheschließung (Art. 12 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention) auch auf gleichgeschlechtliche Paare anwendbar ist (Schalk & Kopf v Austria 2010 Dar. 61).

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

·      weil das EU-Parlament die Frage der Ehegleichheit zur Menschenrechtsfrage erklärt hat,

·      weil bereits in 21 Staaten der westlichen Welt (darunter ganz West- und Nordeuropa) zwei Männer bzw. zwei Frauen heiraten dürfen

·      weil die Eingetragene Partnerschaft ein Institut zweiter Klasse ist, mit immer noch 33 Unterschieden zur Zivilehe

·      weil, selbst dann, wenn alle diese 33 Unterschiede beseitigt würden,

(a) sich eingetragen eingetragene Partner beispielsweise bei der Arbeitssuche (durch Angabe des Personenstandes "in eingetragener Partnerschaft/nach aufgelöster eingetragener Partnerschaft/nach verstorbenem eingetragenen Partner" anstatt "verheiratet/geschieden/verwitwet") als homosexuelle zwangsouten müssten,

(b)die eingetragene Partnerschaft in Ländern mit gleichgeschlechtlicher Ehe (bspw. in den USA) nicht anerkannt wird

(c)das Parallelregime (Standesamt einerseits, Bezirkshauptmannschaften/Magistrate andererseits) für die gleiche Sache (staatliche Registrierung von Partnerschaftsverträgen) eine unnötige Verwaltungsaufblähung und Steuergeldverschwendung darstellt,

·      weil 3/4 der Österreicher/Innen (quer durch alle Bevölkerungsschichten) die Aufhebung des Eheverbots befürworten (Gleiches Recht für gleiche Liebe),

·      weil die Fähigkeit, Kinder zu zeugen, keine Bedingung für die Eingehung einer Zivilehe ist, und auch die katholische Kirche seit jeher Ehen ohne Kinderzeugungsmöglichkeit oder –willen zugelassen hat (Ehen von Frauen nach dem Wechsel, Ehen am Sterbebett, Josefsehen),

·      weil es seit 2006 bereits rechtsgültige gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich gibt (nach Änderung des Geschlechts eines/r Partner/In), und es nicht verständlich ist, warum man erst nach einer Geschlechtsänderung gleichgeschlechtlich verheiratet sein darf,

·      weil in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich mit großer Wahrscheinlichkeit als Ehen anerkannt werden müssen, wodurch die Beibehaltung des Eheverbots eine Diskriminierung der Österreicher/Innen gegenüber anderen EU-Bürger/Innen darstellen würde,

·      weil Österreich das einzige (!) Land der Welt ist, das gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechts einräumt, eine Familie zu gründen (Adoption, künstliche Befruchtung, automatische Elternschaft und Mutterschaftsanerkennung bei lesbischen Paaren) wie verschiedengeschlechtlichen Paaren, ihnen aber immer noch die Ehe verbietet; dadurch wird (entgegen den Empfehlungen beispielsweise von UNICEF) den Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern der Vorteil verheirateter Eltern verweigert und sie (anders als Kinder verschiedengeschlechtlicher Eltern) zwangweise zu unehelichen Kindern gemacht,

·      einfach, weil es unsere Gesellschaft gerechter und menschlicher macht, daher richtig ist und Österreich weiter bringt.

 

§ 44 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuches soll künftig lauten:

"In dem Ehevertrag erklären zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben und gegenseitig Beistand zu leisten."

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Dr. Helmut

GRAUPNER

 

 

 

 

 

                                                                                                          ……..…………………………………………….

                                                                                                                          Unterschrift

 


 

 

PRESSEKONFERENZ

„Ehe gleich!"

Nach dem überwältigenden Votum der irischen Bevölkerung im Mai hat das Rechtskomitee Lambda (RKL) - auf Anregung des Vereines Vielfalt - eine überparteiliche BürgerInneninitiative zur Aufhebung des Eheverbotes für gleichgeschlechtliche Paare auch in Österreich gestartet (Änderung § 44 ABGB), an der mittlerweile knapp 40 Organisationen beteiligt sind.

Denn derzeit sind die deutschsprachigen Länder und Italien die einzigen westeuropäischen Länder, in denen es noch keine völlige Gleichstellung von Homosexuellen bei der Ehe gibt, während auch in den USA durch den klaren Spruch des Supreme Court im Juni bereits das Eheverbot gefallen ist:


 

In den Monaten Juni und Juli wurden daher im Rahmen von „Ehe gleich!" in ganz Österreich insgesamt 14.431 Unterstützungserklärungen gesammelt, die heute dem Parlament übergeben werden. Unterschriften kamen aus ganz Österreich, aus allen Regionen, auch vielen kleinen Gemeinden, aus allen Altersklassen von 16 bis 95 Jahre und auch von zahlreichen heterosexuellen Ehepaaren!

Damit haben wir das parlamentarische Minimum von 500 Unterschriften weit übertroffen, doch dies ist erst der Beginn der Kampagne „Ehe gleich!":

®      Nach der Zuweisung an den Petitionsausschuss des Nationalrates erwarten wir dort eine breite Diskussion mit der Einholung von Stellungnahmen der Regierung, ExpertInnen- Hearings und einer parlamentarischen Enquete. Am Ende muss eine Empfehlung an den Justizausschuss stehen und eine freie Abstimmung Im Nationalrat ermöglicht werden.

®      Parallel dazu werden ab Mitte August online Unterschriften auf der Parlamentshomepage gesammelt und Anfang September wird es den ersten von zahlreichen Medienevents geben. Alle Neuigkeiten dazu ab Mitte August unter:

www.ehe-gleich.at



 

VORAB-STATEMENTS DER REDNER/INNEN

Dr. Helmut Graupner - Erstunterzeichner von „Ehe gleich!" (Präsident RKL):

„Drei Viertel der ÖsterreicherInnen befürworten die Aufhebung des Eheverbots. Es ist Zeit, dass nun auch die letzten Zweifler in der Politik auf das Volk hören und Österreich wieder Anschluss an die westliche Welt findet. Ansonsten wird Österreich ab 1. Jänner 2016 das einzige Land der Welt sein, dos gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Familiengründungsrechte gewahrt, ihre Kinder aber zwangsweise zu unehelichen Kindern macht."

Alle Parlamentsfraktionen wurden eingeladen, eine Vertretung zur heutigen Einbringung zu entsenden, um die Position ihres Klubs zu erläutern. Zugesagt haben (alphabetische Reihenfolge):

Mag.* Beate Meinl-Reisinger, MES (stv. Klubobfrau NEOS):

„NEOS setzt sich für eine moderne Definition der Ehe ein. Unabhängig vom Geschlecht der Ehepartner soll die Ehe für den erklärten Willen zweier Personen stehen, in einer umfassenden Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung zu leben, sich gegenseitig mit Respekt zu begegnen und einander auf Dauer beizustehen. Jede andere Position wirkt in unserer aufgeklärten und aufgeschlossenen Gesellschaft verstaubt und antiquiert. Wir fordern vor allem die ÖVP - aber auch die PPÖ - dazu auf, ihre Position zu überdenken und allen Menschen das Recht auf uneingeschränkte Liebe zuzugestehen. *

Mag. Andreas Schieder (Klubobmann SPÖ):

„Die SPÖ ist aus Überzeugung für eine Gleichstellung homosexueller Menschen bei der Ehe - so wie das auch ein Großteil der österreichischen Bevölkerung sieht. Zwar wurde bei der Eingetragenen Partnerschaft bereits vieles erreicht, aber es ist höchst an der Zeit für eine vollständige Gleichstellung. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass zwei Menschen, die einander lieben und die füreinander und auch für Kinder verbindlich Verantwortung übernehmen wollen, dies auch rechtlich bestmöglich abgesichert tun können!*

Mag. Albert Steinhäuser (Justizsprecher GRÜNE):

„Wir Grüne setzen uns schon lange für die Ehe Öffnung für Lesben und Schwule ein, weil die Ehe ein rechtlicher und sozialer Rahmen für Menschen ist, die einander lieben und gegenseitige Verantwortung übernehmen wollen. Dieser soll für alle gleich sein, egal welche sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität gelebt wird. Liebe braucht keine Unterscheidung. *

Im Anschluss an die Pressekonferenz übergibt „Ehe gleich!" die gesammelten Unterschriften in der Säulenhalle an Parlaments-Vizedirektorin Dr.1* Susanne Janistyn-Novik.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

14 THESEN FÜR DIE EHE

Das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare ist aufzuheben, weil

1.           weil „Ein Recht für alle“ das Grundprinzip der Gerechtigkeit darstellt, das wir alle bereits in frühen Kindheitsjahren lernen,

2.           weil zwei Gruppen von Recht für zwei Gruppen von Menschen

zutiefst diskriminierend ist,

3.           weil es auch kein Finanzamt für Menschen mit weißer Hautfarbe und ein anderes getrenntes Finanzamt für Menschen mit schwarzer Hautfarbe gibt. Das wäre als schwerst diskriminierend auch dann geradezu undenkbar, wenn die Steuer für beide Gruppen gleich hoch wäre.

4.           weil der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits 2010 ausgesprochen hat, dass das Recht auf Eheschließung (Art. 12 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention) auch auf gleichgeschlechtliche Paare anwendbar ist (Schalk & Kopf v Austria 2010 par. 61).

5.           weil das EU-Parlament die Frage der Ehegleichheit zur Menschenrechtsfrage erklärt hat,

6.           weil bereits in 21 Staaten der westlichen Welt (darunter ganz West- und Nordeuropa) zwei Männer bzw. zwei Frauen heiraten dürfen,

7.           weil die Eingetragene Partnerschaft ein Institut zweiter Klasse ist, mit immer noch 33 Unterschieden zur Zivilehe,

8.           weil, selbst dann, wenn alle diese 33 Unterschiede beseitigt würden,

(a)     sich eingetragene Partner beispielsweise bei der Arbeitssuche (durch Angabe des Personenstandes „in eingetragener Partnerschaft/nach aufgelöster eingetragener Partnerschaft/nach verstorbenem eingetragenen Partner“ anstatt „verheiratet/geschieden/verwitwet“) als homosexuell zwangsouten müssten,

(b)     die eingetragene Partnerschaft in Ländern mit gleichgeschlechtlicher Ehe (bspw. in den USA) nicht anerkannt wird,

(c)                  das Parallelregime (Standesamt einerseits, Bezirkshauptmannschaften/Magistrate andererseits) für die gleiche Sache (staatliche Registrierung von Partnerschaftsverträgen) eine unnötige Verwaltungsaufblähung und Steuergeldverschwendung darstellt,

9.           weil 3/4 der ÖsterreicherInnen (quer durch alle Bevölkerungsschichten) die Aufhebung des Eheverbots befürworten (Gleiches Recht für gleiche Liebe),

10.        weil die Fähigkeit, Kinder zu zeugen, keine Bedingung für die Eingehung einer Zivilehe ist, und auch die katholische Kirche seit jeher Ehen ohne Kinderzeugungsmöglichkeit oder -willen zugelassen hat (Ehen von Frauen nach dem Wechsel, Ehen am Sterbebett, Josefsehen),

11.        weil es seit 2006 bereits rechtsgültige gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich gibt (nach Änderung des Geschlechts eines/r PartnerIn), und es nicht verständlich ist, warum man erst nach einer Geschlechtsänderung gleichgeschlechtlich verheiratet sein darf,

12.        weil in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich mit großer Wahrscheinlichkeit als Ehen anerkannt werden müssen, wodurch die Beibehaltung des Eheverbots eine Diskriminierung der ÖsterreicherInnen gegenüber anderen EU-Bürgerlnnen darstellen würde,

13.        weil Österreich das einzige (!) Land der Welt ist, das gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte einräumt, eine Familie zu gründen (Adoption, künstliche Befruchtung, automatische Elternschaft und Mutterschaftsanerkennung bei lesbischen Paaren) wie verschiedengeschlechtlichen Paaren, ihnen aber immer noch die Ehe verbietet; dadurch wird (entgegen den Empfehlungen beispielsweise von UNICEF ) den Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern der Vorteil verheirateter Eltern verweigert und sie (anders als Kinder verschiedengeschlechtlicher Eltern) zwangweise zu unehelichen Kindern gemacht,

14.        einfach, weil es unsere Gesellschaft gerechter und menschlicher macht, daher richtig ist und Österreich weiter bringt.