86/BI XXV. GP

Eingebracht am 01.09.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative

Betreffend

 

Menschenwürdige Aufnahme von

Asylwerberlnnen                                                 (bitte hier freilassen)

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

 

Art 10 Abs 1 Z 3 B-VG

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1841   BürgerInnen mit  hrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für

die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 


ANLIEGEN:

 

 

Der Nationalrat wird ersucht,

 

• umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterbringung von Asylwerberlnnen in Österreich menschenrechtlichen Standards entspricht. Das heißt: Bereitstellung menschenwürdiger Unterkünfte mit ausreichender Nahrungs- und Gesundheitsversorgung durch die Beauftragung von Nicht-Profit-Unternehmen und unter Einbindung des Engagements von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vereinen und Privatpersonen.

 

Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist insbesondere darauf zu achten, dass

 

- besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter Überlebende von Folter, Menschen

mit schweren gesundheitlichen Leiden, Schwangere und ältere Menschen sowie Kinder in Übereinstimmung mit ihren Bedürfnissen behandelt werden

- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Asylantragstellung umgehend der

österreichischen Kinder- und Jugendhilfe unterstellt werden und sie im Sinne des Prinzips des Kindeswohls eine adäquate Unterkunft sowie die notwendige Unterstützung und Hilfe erhalten

- jedem Kind der Schulbesuch ermöglicht wird

- die Bundesländer unter sonstiger Sanktionierung dazu angehalten werden, in

Erfüllung ihrer quotenmäßigen Verpflichtung Asylwerberlnnenquartiere zur Verfügung zu stellen sowie dass

alle geeigneten Baulichkeiten des Bundes verzögerungsfrei für die dezentrale Unterbringung zugelassener Asylwerberlnnen zur Verfügung gestellt werden.

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)