86/BI XXV. GP
Eingebracht am 01.09.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative Betreffend
Menschenwürdige Aufnahme von Asylwerberlnnen (bitte hier freilassen) |
|||
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Art 10 Abs 1 Z 3 B-VG
|
|||
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1841 BürgerInnen mit hrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht,
• umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterbringung von Asylwerberlnnen in Österreich menschenrechtlichen Standards entspricht. Das heißt: Bereitstellung menschenwürdiger Unterkünfte mit ausreichender Nahrungs- und Gesundheitsversorgung durch die Beauftragung von Nicht-Profit-Unternehmen und unter Einbindung des Engagements von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vereinen und Privatpersonen.
Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist insbesondere darauf zu achten, dass
- besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter Überlebende von Folter, Menschen mit schweren gesundheitlichen Leiden, Schwangere und ältere Menschen sowie Kinder in Übereinstimmung mit ihren Bedürfnissen behandelt werden - unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Asylantragstellung umgehend der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe unterstellt werden und sie im Sinne des Prinzips des Kindeswohls eine adäquate Unterkunft sowie die notwendige Unterstützung und Hilfe erhalten - jedem Kind der Schulbesuch ermöglicht wird - die Bundesländer unter sonstiger Sanktionierung dazu angehalten werden, in Erfüllung ihrer quotenmäßigen Verpflichtung Asylwerberlnnenquartiere zur Verfügung zu stellen sowie dass alle geeigneten Baulichkeiten des Bundes verzögerungsfrei für die dezentrale Unterbringung zugelassener Asylwerberlnnen zur Verfügung gestellt werden. |
(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)