88/BI XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Erfahrung zeigt: Die Verkehrsverbünde schließen nach Ausschreibungen in der Regel sogenannte Bruttovertrage mit den Busunternehmen ab. Dabei geben die Verkehrsverbünde Fahrplan, Preis und Busausstattung vor. Die Unternehmen werden pro gefahrenem Kilometer bezahlt und müssen diese Leistung möglichst billig erbringen. Für Fahrzeuge, Treibstoff und Versicherung zahlen alle Unternehmen in etwa gleich viel. Der Bereich, wo gespart werden kann, sind also nur die Gehälter/Löhne und Sozialleistungen für die Beschäftigten. Das führt zu Sozialdumping. Seriöse Unternehmen, die ihre Beschäftigen fair bezahlen, kommen zunehmend unter Druck!

 

 

 


Um diese Fehlentwicklung zu stoppen, startet die Gewerkschaft vida eine parlamentarische Bürgerinitiative. Damit fordern wir den Nationalrat auf, im Bundesvergabegesetz sicherzustellen, dass bei Ausschreibungen von Busleistungen das Bestbieterprinzip angewendet wird. Zusätzlich fordern wir, dass der vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) veröffentlichte Leitfaden zu Qualitäts- und Sozialstandards bei Busausschreibungen verpflichtend zur Anwendung kommt. Damit soll der Best- und nicht der Billigstbieter zum Zug kommen, denn: Qualität hat ihren Preis! Weiters soll festgelegt werden, dass bei einem Betreiberwechsel die bisher auf diesem Streckenlos Beschäftigten zu ihren aktuellen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen, vom neuen Unternehmen übernommen werden müssen. Es muss aber die Entscheidungsfreiheit der Beschäftigten sein, ob sie dieses Angebot zum Wechsel annehmen wollen oder nicht.

Jede Unterschrift zählt! Bitte unterstützt unsere Bürgerinitiative!

Karl Delfs                                                                              Franz Altenburger

Bundesfachbereichssekretär                                           Bundesfachbereichsvorsitzender

Straße                                                                                   Straße

 


 


Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend

Best-statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im

Linienbusverkehr.

Qualitäts-und Sozialstandards, sowie verpflichtender

Personalübergang bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr

 

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Siehe Beiblatt

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 4289    Bürgerinnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 

 

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

Siehe Beiblatt

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

 

 

 


PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE

 

BETREFFEND:

Bestbieter- statt Billigstbieterprinzip im Bundesvergabegesetz auch für Ausschreibungen im Verkehr.

Qualitäts- und Sozialstandards sowie Regelungen bei einem Betreiberwechsel bei Ausschreibungen im Regionalbusverkehr.

BUNDESKOMPETENZ IN FOLGENDER HINSICHT:

Das Bundesvergabegesetz regelt in welcher Form und unter welchen Bedingungen Aufträge des Bundes abzuwickeln sind. Unter anderem soll die ordentliche Verwendung von Steuergeldern sichergestellt werden. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass alle notwendigen Maßnahmen gegen Sozialbetrug getroffen werden.

Die unlängst vom Ministerrat verabschiedete Novelle des Vergaberechts sieht das Bestbieterprinzip im Baubereich oder bei damit verbundenen Dienstleistungen vor. Hintergrund war die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping im Baubereich. Das war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch Lohn- und Sozialdumping hat sich aufgrund der herrschenden Ausschreibungspraxis auch in anderen Branchen zu einem Problem entwickelt. Das Bestbieterprinzip und die Verankerung von Sozial- und Qualitätskriterien sind daher auf andere Branchen auszuweiten. Insbesondere auf den öffentlichen Personennahverkehr und im Speziellen im Linienbusverkehr.

Aktuell bewirken die Vergabeverfahren in der Praxis häufig, dass bei einem Betreiberwechsel der Regionalbuslinien sowohl das Personal als auch das Anlagevermögen (Fahrzeuge, Werkstätten, Büros, Abstellhallen, usw.) in einer bestimmten Region für das unterlegene Verkehrsunternehmen an Bedeutung verlieren, und gleichzeitig jenes Unternehmen, das im Vergabeverfahren den Zuschlag erhält, dringend sowohl Anlagevermögen als auch Personal in derselben Region benötigt. Besonders im Falle des Personals stellt sich die Situation in der Praxis sehr kritisch dar: Für das Personal bedeutet ein Betriebswechsel der Regionalbuslinien in einer bestimmten Region auch einen erzwungenen Verlust bzw. Wechsel des Arbeitsplatzes, der bei einem neuen Betreiber jedoch oft nur unter schlechteren Bedingungen wieder erlangt werden kann. Dieser Vorgang wiederholt sich für das Personal gemäß der Dauer der befristeten Ausschreibungsunterlagen alle paar Jahre. Durch Umgehung von Betriebsvereinbarungen oder Neuanstellungen ohne Berücksichtigung vorangegangener Dienstjahre müssen sie Einkommensverluste in Kauf nehmen, die mehrere hundert Euro im Monat betragen können. Sie verlieren Ansprüche wie etwa auf Jubiläumsgeld oder die sechste Urlaubswoche. Viele nehmen das in Kauf, nur um nicht arbeitslos zu werden.

Es ist gesellschaftspolitischer Konsens, dass die Vergabe von Leistungsaufträgen im Öffentlichen Verkehr unter Bedingungen stattfinden sollen, die die Sicherung der arbeitsrechtlichen Ansprüche der Beschäftigten in den Verkehrsunternehmen, den Erhalt von Arbeitsplätzen in den Regionen, die Vermeidung von Belastungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen und eine hohe Qualität für die Fahrgäste, für die Umwelt und das Gemeinwesen bieten.

 

Dem Lohn- und Sozialdumping ist daher ein Ende zu setzen und beschäftigungspolitisch sinnvolle Regelungen sind zu unterstützen. Gemeinsam mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist das Bestbieterprinzip in der öffentlichen Beschaffung eine weitere wichtige Stellschraube, um faire Jobs über öffentliche Aufträge zu sichern.

Weitere bundesgesetzliche Betroffenheit

Das Bundesvergabegesetz muss daher um den Öffentlichen Verkehr erweitert werden. Im Speziellen im öffentlichen Linienbusverkehr. In weiterer Folge sind Sozial- und Qualitätskriterien, sowie der Personalübergang eindeutig zu regeln.

Die Möglichkeit einer Erweiterung um den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr ist auch EU- rechtlich erwünscht. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste („Public Service Obligation“ - kurz: PSO) wurde am 23.10. 2007 erlassen und trat am 3.12.2009 in Kraft. In Erwägungsgrund 17 der PSO- Verordnung wird darauf hingewiesen, dass vergebende Stellen Sozialkriterien in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen sollen und können, um Sozialdumping zu verhindern über Mindestarbeitsbedingungen, Fahrgastrechte, Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität, Umweltschutz, Sicherheit von Fahrgästen und Angestellten, Vereinbarungen im Bezug auf Arbeitsplatz und Sozialschutz.

Die PSO-Verordnung ermöglicht weiters Regelungen, dass im Falle eines Betreiberswechsels die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerlnnen auf den neuen Diensterbringer übergehen können. Bis dato fehlt in Österreich (im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten) aber eine innerstaatliche gesetzliche Norm.

Bei der Novellierung des Vergabegesetzes ist eine entsprechende Ergänzung daher notwendig. Für Auftraggeber und Auftragnehmer ist größtmögliche Rechtssicherheit herzustellen. Die Bürgerinnen müssen hingegen darauf vertrauen können, dass mit ihren Steuern- und Abgaben kein Lohn- und Sozialdumping stattfindet.

DER NATIONALRAT WIRD ERSUCHT

eine Verankerung des Bestbieterprinzips auch für den öffentlichen Personennahverkehr, im speziellen im Linienbusverkehr, im Bundesvergabegesetz sicherzustellen. Weiters ist eine entsprechende Regelung des Personalübergangs bei einem Betreiberwechsel zu treffen.

Die unterzeichnenden Antragsteller ersuchen daher den Nationalrat um:

1.  Verankerung des Bestbieterprinzips für den Öffentlichen Nah- und Regionalverkehr im Bundesvergabegesetz.

2.   Die grundsätzliche Festlegungen der Ausgestaltung von Vergabeverfahren hinsichtlich Qualitäts- und Sozialstandards zu treffen, indem eine betreffende bundesgesetzliche Norm geschaffen bzw. bestehende Normen adaptiert werden.

3.  Absicherung des Personals bei einem Auftragnehmer bzw. Betreiberwechsel durch eine entsprechende Regelung des Personalübergangs. Dabei ist insbesondere festzulegen, dass eine verpflichtende Übernahme der

Beschäftigten im Falle eines Betriebswechsels von den ausschreibenden Stellen vorgesehen werden muss.


 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Best-statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im

Linienbusverkehr. Qualitäts-und Sozialstandards, sowie verpflichtender Personalübergang bei

Ausschreibungen im Linienbusverkehr

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der

Gemeinde

Delfs Karl

 

 

 

 

                                                                                                               Unterschrift

Unterstützungserklärungen:

Name

Anschrift

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Unterschrift