96/BI XXV. GP
Eingebracht am 08.02.2016
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Bürgerinitiative
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Der "ÖH-Beitrag" wird im HSG 2014, einem Bundesgesetz, festgelegt. |
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.) |
Anliegen: Der Nationalrat wird ersucht, das
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 1.
In
§ 38 Abs. 2 wird der Ausdruck „18,00 Euro“ durch den
Ausdruck „4,50 Euro“ 2. § 38 Abs. 3 entfällt Der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) fordert, in einem ersten Schritt zur Beendigung der ÖH- Zwangsmitgliedschaft, den ÖH-Beitrag auf 4,50 € zu senken. Damit wird die ÖH gezwungen, gesellschaftspolitische Experimente zu unterlassen und sich auf ihre Kernkompetenz, die Studentenvertretung, zu konzentrieren. |
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(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen) |