96/BI XXV. GP

Eingebracht am 08.02.2016
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Bürgerinitiative

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht  angenommen:

Der "ÖH-Beitrag" wird im HSG 2014, einem Bundesgesetz, festgelegt.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von                  BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
wie folgt zu ändern:

1.     In § 38 Abs. 2 wird der Ausdruck „18,00 Euro“ durch den Ausdruck „4,50 Euro“
ersetzt.

2.    § 38 Abs. 3 entfällt

Der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) fordert, in einem ersten Schritt zur Beendigung der ÖH- Zwangsmitgliedschaft, den ÖH-Beitrag auf 4,50 € zu senken. Damit wird die ÖH gezwungen, gesellschaftspolitische Experimente zu unterlassen und sich auf ihre Kernkompetenz, die Studentenvertretung, zu konzentrieren.

 

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)