97/BI XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend

Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar

werden!

 

 

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen.

Die Bürgerinitiative zielt u.a. auf Veränderungen folgender Gesetze ab:

* Bundesgesetz vom 12. November 1981 über das Mietrecht (Mietrechtsgesetz – MRG)

StF: BGBl. Nr. 520/1981

* das Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die nächsten Jahre geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1938 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

folgende BürgerInneninitiative zu behandeln:

 

Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar werden!

 

Wohnen ist für viele junge Menschen in Österreich unleistbar geworden. Die Mietpreise sind oft viel zu hoch – von den Preisen von Eigentumswohnungen gar nicht zu sprechen. Die Nettomiete beträgt in Ballungszentren wie Innsbruck, Salzburg Wien und Bregenz ungefärhr 10€/m2. Rechnet man die Umsatzsteuer hinzu, sind viele Menschen mit Mieten von über 900€ für eine 75m2-Wohnung (ohne Betriebskosten) konfrontiert.

Wohnen muss ein Grundrecht sein! Daher müssen dringend Maßnahmen gesetzt werden, um Wohnungen wieder günstiger anbieten zu können. Junge ArbeiterInnen verdienen im Durchschnitt 15.121€, junge Angestellte verdienen 20.156€ im Jahr! Wenn eine 50m2-Wohnung in den Ballungsräumen ohne Betriebskosten ca. 8340€ im Jahr kostet, so müssen junge Menschen nahezu 50% ihres Einkommens in das Grundbedürfnis Wohnen investieren.

Dieser Zustand muss in Zukunft verhindert werden. Die Politik, insbesondere die Bundesgesetzgebung, kann auch hier intensiv einwirken. Im Rahmen dieser Parlamentarischen BürgerInneninitiative fordern wir den Nationalrat auf, dringende Maßnahmen im Bereich Wohnen zu setzen.

###Fortsetzung auf Beiblatt####

Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

Parlamentarische Bürgerinitiative

Unsere Forderungen lauten:

    Einführung des Universalmietrechts - keine Willkür bei der Berechnung des Mietzinses. Wir unterstützen das vorgelegte Modell der SPÖ: Basispreis maximal 5,50€ (exkl. USt. und Betriebskosten) für eine Normwohnung zwischen 30 und 150 Quadratmeter und eine klare Regelung der Zu- und Abschläge. Auch die Vermögenskosten dürfen nicht mehr den Mieterinnen angelastet werden. Dieses Modell soll für alle nicht geförderten Wohnungen ab einem Bestandsalter von 20 Jahren eingeführt werden.[1]

    Weg frei für eine Leerstands- und Zweitwohnsitzabqabe: Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, eine Leerstands- bzw. Zweitwohnsitzabgabe einführen zu können. Unzählige Wohnungen stehen in Österreich leer oder werden als Zweitwohnsitze genutzt, während viele junge Menschen auf Wohnungssuche sind. Wir fordern ein Nein zu Spekulationen mit Wohnungen! Die Gemeinden müssen die Möglichkeit haben, diese Abgaben einheben zu dürfen, da diese insbesondere in urbanen Räumen und in Tourismusregionen von essentieller Notwendigkeit sind, um den kommunalen Betrieb aufrecht zu erhalten.

    Wiedereinführung der Zweckwidmunq der Wohnbaufördermittel: Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2001 wurde die Zweckwidmung der Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen aufgeweicht. Vonseiten der Bundesländer wurden infolge Wohnbaugelder (Forderungen aus Wohnbaudarlehen; Anm.) „verkauft“ oder anderwärtig verwendet. Seit dem Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2013 sind diese Beträge, die zu 81 Prozent an die Länder weitergegeben werden, nicht mehr zweckgewidmet. Die bisher für Wohnbau und Wohnhaussanierung zweckgewidmeten Zuschüsse des Bundes wurden abgeschafft. Wir fordern die Wiedereinführung der Zweckwidmung. Die tatsächliche Verwendung der Wohnbauförderung für den Wohnbau - und zwar inklusive der Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen - führt zu einem Mehr an verfügbaren Geldern. Die daraus resultierende Erhöhung der Bauleistung wirkt sich nicht nur preisdämpfend aus, sondern stärkt auch die Bauwirtschaft mit all ihren Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich.

    Wiedereinführung der HausmeisterInnen: Die Rahmenbedingungen für die HausmeisterInnen wurden im "Hausbesorgergesetz" geregelt - abgeschafft im Rahmen der Wohnrechtsnovelle 2000. Auch 2010 wurde eine Wiedereinführung verhindert. Wir fordern diese Wiedereinführung, damit der Hausbetrieb wieder verbessert werden kann

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar werden!

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die

Wählerevidenz der

Gemeinde

Stefan

Kühnel

 

 

 

 



[1] Quelle: http://www.ruth-becher.at/wp-content/uploads/2008/06/Pressemappe-Universalmietrecht.pdf