103/BI XXV. GP
Eingebracht am 16.06.2016
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Bürgerinitiative
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Da die Zuständigkeit beim Bund liegt, ersuchen wir um prüfung unseres Anliegens.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 2545 BürgerInnen mit ihrer
Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)
Anliegen:
Der Nationalrat wird ersucht,
die gesetzliche Basis zu schaffen, damit die Geburtshilfe österreichweit in die Grundversorgung jedes krankenhauses aufgenommen wird. Dies soll gewährleisten, dass auch in Zukunft Geburten auch in kleineren krankenhäusernmöglich ist,unabhängig von der Größe des krankenhauses und der Fallzahl.
(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend Aufnahme der Gynäkologie und Geburtshilfe in die Grundversorgung jedes Krankenhauses Somit flächendeckende Sicherung der Gynäkologie und Geburtshilfe in ganz Österreich |
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Erstunterzeichner/in |
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Name |
Anschrift und |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
Kapinus Petra |
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