120/BI XXV. GP

Eingebracht am 31.10.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

Ausbau der Verbindungsbahn in Hietzing

 

 

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Eisenbahnwesen ist Bundesangelegenheit

 

 

 

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von     686 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

 

siehe Beiblatt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

 


Parlamentarische Bürgerinitiative zum

Ausbau der Verbindungsbahn in Hietzing

Erstunterzeichner: Abgeordneter zum Nationalrat Wolfgang Gerstl

 

Von Hütteldorf kommend, führt mitten durch den 13. Wiener Gemeindebezirk Hietzing, die sogenannte Verbindungsbahn nach Meidling und weiter zum Hauptbahnhof, Dort verkehrt die S- Bahn Linie S80 und verbindet den Westen mit dem Süden und Osten der Stadt. Die Verbindungsbahn soll nun nach Plänen der ÖBB neu gebaut werden.

 

Wiewohl Investitionen in den öffentlichen Verkehr natürlich grundsätzlich zu begrüßen sind, kann der Ausbau einer Eisenbahnstrecke mitten durch bewohntes Gebiet hindurch nicht nur nach verkehrstechnischen und finanziellen Gesichtspunkten erfolgen. Wichtiger ist die Frage: Wie ändert sich das Leben eines ganzen Bezirks durch die neue Bahn?

 

Hier weist der momentane Stand der ÖBB-Planung massive Defizite auf. Die im ersten Abschnitt auf einer Hochtrasse geplante Bahn durchschneidet auch mit den anschließenden Lärmschutzwänden und einer teilweise bis zu 8 Meter hohen Mauer Hietzing in zwei Teile.

 

Erschwerend hinzu kommt noch, dass bei drei Eisenbahnkreuzungen noch nicht geklärt ist, ob sie erhalten bleiben beziehungsweise wie sie ausgestaltet werden, im schlimmsten Fall würde dadurch nicht nur die gesamte Wohnbevölkerung entlang der Bahnstrecke von Nahversorgungseinrichtungen und Infrastruktur, vor allem Schulen, auf der anderen Seite des Bezirks abgeschnitten, auch die wichtigen Zufahrtsstrecken der Rettungsfahrzeuge zum Krankenhaus Hietzing wären unterbrochen. Außerdem müsste sich der Verkehr auf weniger Knotenpunkte konzentrieren, was zu Verkehrsbehinderungen führen würde.

 

Neben der geplanten intervallverdichtung der S-Bahn ist geplant, den Güterverkehr in unabsehbarem Ausmaß über die Verbindungsbahn zu führen, was die Belastung der Anrainer ins Unzumutbare heben würde.

 

Damit die beabsichtigte Attraktivierung der S-Bahn auf der Strecke der Verbindungsbahn durch Hietzing doch noch gelingt und für Generationen von Hietzingerlnnen und Hietzingern zukunftsorientiert und städtebaulich tragfähig gelöst wird, fordern wir:

 

o   Den Erhalt der Querungsmögiichkeiten:

Die Verbindungsbahn darf zukünftig den Bezirk nicht noch stärker trennen als bisher. Die Querung der Verbindungsbahn muss im Bereich der bestehenden Elsenbahnkreuzungen zu Fuß, mit dem Rad und mit dem PKW im zumindest gleichen Ausmaß wie derzeit möglich sein.

 

o   Tieferlegung der Bahnstrecke:

Eine fundierte Überprüfung einer möglichen Tieferlegung der Verbindungsbahn muss erfolgen.

 

o   Kein Güterverkehr:

Güterzüge gehören ausschließlich in den Lainzer Tunnel. Dicht verbautes Gebiet darf nicht länger durch Güterzüge belastet werden.

 

o   Architekturwettbewerb

Die architektonische Ausgestaltung der Stationen und der Bahntrasse muss sich dem Hietzinger Ortsbild harmonisch anpassen. Dies soll durch einen Architekturwettbewerb mit dieser Zielsetzung gewährleistet werden.

 


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Ausbau der Verbindungsbahn in Hietzing

 

 

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift

 

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Mag. Wolfgang

Gerstl

 

 

 

 

Unterstützungserklärungen:

 

 

Name

 

 

Anschrift

 

 

Geb. Datum

 

Datum der

Unterzeichnung

 

Unterschrift