DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 05 15
Josef Saller Michael Lampel
Schriftführung Präsident des Bundesrates