DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Änderung des Artikels 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 05 15
Josef Saller Michael Lampel
Schriftführung Präsident des Bundesrates