DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und dem Sitz ihrer Büros in Wien,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2    B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2014 05 15

 

 

                                    Josef Saller                                                                     Michael Lampel

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates