DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 05 28
Josef Saller Michael Lampel
Schriftführung Präsident des Bundesrates