Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 08. Juli 2014
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG
genehmigt.
2. Die englische und die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.
Angela Lueger Karlheinz Kopf
Schriftführer/in Zweiter Präsident
(gem. § 15 GOG mit der Vertretung betraut)