298 der Beilagen XXV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Jurisdiktionsnorm, RGBl. Nr. 111/1895, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 158/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 49 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Einleitungsteil und § 52 Abs. 1 lautet ab 1. Jänner 2015 der Betrag jeweils weiterhin „15 000 Euro“.

2. Die mit Art. 8 Z 2 und 3 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, zum 1. Jänner 2015 und zum 1. Jänner 2016 vorgesehenen Erhöhungen dieser Betragsgrenzen entfallen.

3. Die §§ 49, 51 und 52 sind in der Fassung der Z 1 dieses Bundesgesetzes auf Verfahren anzuwenden, in denen die Klage oder der verfahrenseinleitende Antrag nach dem 31. Dezember 2014 bei Gericht angebracht wird.