DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 11 06
Josef Saller Ana Blatnik
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates