316 der Beilagen XXV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern, BGBl. I Nr. 45/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 1 erster Satz lautet:

„Dieses Bundesgesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel mit deutschsprachigen Büchern, E-Books und Musikalien.“

2. § 2 Z 2 lautet:

         „2. Importeur, wer eine Ware im Sinne des § 1 gewerbsmäßig zum Vertrieb nach Österreich einführt oder eine Ware im Sinne des § 1 gewerbsmäßig im grenzüberschreitenden Handel an Letztverbraucher in Österreich veräußert;“

3. In § 2 Z 6 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt:

         „7. E-Book, ein digital abrufbarer und speicherbarer Buchinhalt, der über geeignete Endgeräte, wie insbesondere E-Reader, Tablets und Smartphones lesbar gemacht wird.“

4. Dem § 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 1, § 2 Z 2, 6 und 7 und § 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2014 treten mit 1.12.2014 in Kraft.“

5. In § 9 wird die Wortfolge „die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur“ durch die Wortfolge „die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler“ ersetzt.