Anlage

 

Begründung

des Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2014 den im Antrag dargestellten Gesetzesbeschluss gefasst. In seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 hat der Nationalrat ebenfalls einen Beschluss betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (833/A und 447 d.B.) gefasst. Diese beiden Beschlüsse sind inhaltsident.

Da die Erlassung von zwei gleichlautenden Gesetzesnovellen weder rechtlich, noch praktisch sinnvoll erscheint, gehen die unterzeichneten BundesrätInnen in diesem Fall unpräjudiziell und unabhängig davon, welche Umstände zu dem doppelten Gesetzesbeschluss des Nationalrates geführt haben, davon aus, dass der später gefasste Gesetzesbeschluss des Nationalrates den wahren Willen des Nationalrates darstellt.

Aus diesem Grund wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Gesetzesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.