DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 12 18
Josef Saller Ana Blatnik
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates