DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz – ZvVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz, das Depotgesetz, das Aktiengesetz, das Finalitätsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2015 06 03

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                        Sonja Zwazl

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates