DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 07 23
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates