DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 07 23
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates