DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz aus Anlass des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das ABBAG-Gesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 10 29
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates