DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 10 29
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates