DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 10 29
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates