Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 11. November 2015
den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG bei Anwesenheit der
verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten
gemäß Art. 3 Abs. 4 B-VG iVm Art. 3 Abs. 2 B-VG
mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Mag. Daniela Musiol Doris Bures
Schriftführer/in Präsidentin