DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2015 12 17

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                    Gottfried Kneifel

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates