DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 12 17
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates