DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 02 11
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates