DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 02 11
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates