DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Abwicklung des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF-Abwicklungsgesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 05 12
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates