DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 05 12
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates