DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 05 12
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates