DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Verbraucher-zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Verbraucherzahlungs-kontogesetz – VZKG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2016 05 12

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                        Josef Saller

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates