DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Verbraucher-zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Verbraucherzahlungs-kontogesetz – VZKG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 05 12
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates