DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Geschäftsordnungsgesetz 1975, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Nationalrats-Wahlordnung 1992 und die Europawahlordnung geändert werden keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2016 05 12
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates