DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Kirgisischen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2016 06 02
Ana Blatnik Josef Saller
Schriftführung Präsident des Bundesrates