DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2016 06 30

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                        Josef Saller

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates