DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz - APflG), erlassen wird sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz) keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2016 07 14

 

 

                                    Josef Saller                                                                      Mario Lindner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates