1226 der Beilagen XXV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2016, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. In § 514 Abs. 33 wird die Wendung „1. August 2016“ durch die Wendung „1. Oktober 2016“ ersetzt und folgender Satz angefügt:

„Für Auskünfte über eine vor dem 1. März 2015 bestehende Geschäftsverbindung mit einem Kredit- oder Finanzinstitut gelten weiterhin die §§ 109 Z 3 lit. a und 116 in der bis zum Ablauf des 30. September 2016 geltenden Fassung.“