DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Protokolls keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel
50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2016 12 21
Josef Saller Mario Lindner
Schriftführung Präsident des Bundesrates