DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2017 betreffend Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel
50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2017 03 16
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates