1497 der Beilagen XXV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 12/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 105 Abs. 3b letzter Satz lautet:

„Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt ihrer Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben.“

2. Dem § 264 wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) § 105 Abs. 3b letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2017 gilt für Arbeitnehmer, die nach dem 30. Juni 2017 eingestellt werden.“