DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 03 16
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates