DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 04 06
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates