DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

 

Wien, 2017 04 06

 

                                    Ana Blatnik                                                               Sonja Ledl-Rossmann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates